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Grundrechte gegenüber dem Staat

Der ehemalige Richter und Staatsanwalt Heribert Prantl hat - wieder einmal - einen
wichtigen Kommentar zu den immer abstruser werdenden Enthüllungen rund um NSA und BND geschrieben, dem ich gerne noch einiges hinzufügen möchte, weil es in diversen Zusammenhängen immer mal wieder Thema im Unterricht war.
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Die Grundrechte wurden einmal gegen staatliche Eingriffe in die Sphäre der Bürger in der Verfassung festgelegt und stellen eine Art Selbstverpflichtung staatlicher Stellen dar, sich unter allen Umständen daran zu halten. Deshalb heißen sie auch Abwehrrechte.

Daraus ergibt sich, dass die staatlichen Organe nicht nur selbstverständlich der Verfassung folgen müssen, sondern darüber hinaus ist es auch ihre Aufgabe, entsprechenden Regelüberschreitungen anderer Staatsorgane zu begegnen.

Schaut man sich die letzten 20 Jahre der staatlichen Entwicklung Deutschlands an, wird deutlich, dass da so manches im Argen liegt. Wichtige Grundrechte wurden und werden ausgehöhlt, euphemistisch: angepasst (abschaffen geht ja nicht): Asylrecht, Brief- und Postgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, körperliche Unversehrtheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, überall agiert hier der Staat mehr oder weniger nicht als Garant dieser bürgerlichen Rechte, sondern als deren Gefährder.

Der zentrale Zweck, warum Bürger einen Staat organisieren und unterstützen ist verbunden mit der Erwartung, dass dieser die Rechte gegenüber seinen Bürgern wahrt. Wenn nun der Staat selbst mit seinem Gewaltmonopol immer mehr Schaden anrichtet und selbst massiv und massenhaft in die Rechte der Bürger eingreift, dann besteht eine nicht abschätzbare Gefahr für unsere demokratische Grundordnung.

Immer mehr Menschen werden fragen, wofür dieser Staat, diese staatlichen Vertreter, diese Politik denn stehen, wenn nicht für den Korpus der seit Jahrhunderten hart erkämpften und für alle so wertvollen Menschenrechte.

Die Antwort scheint in jedem Fall ziemlich beunruhigend.