Nach einem Fußballspiel haben Fans in einem Polizeibus einer Einheit der bayerischen Bereitschaftspolizei Nazi-Aufkleber gesehen, fotografiert und die Bilder an die Presse weitergegeben. Dass so etwas passiert, mag nun überraschen oder auch nicht. Interessant ist die Begründung des Polizisten, der sich schließlich als Auf-Kleber geoutet hat. Er habe "gedankenlos gehandelt".
Wenn wir sagen, wir haben "gedankenlos" gehandelt, dann meinen wir, dass wir andere Dinge im Kopf hatten und dann vielleicht nicht wahrgenommen haben, dass das Glas schon voll ist und trotzdem weiter einschenken oder an der Ampel nicht merken, dass sie schon grün ist. Es kann auch sein, dass wir aus Gedankenlosigkeit über die rote Ampel gehen oder fahren.
Das heißt, wir sind gerade gedanklich mit anderen Dingen beschäftigt und (a) unterlassen eine bestimmte Handlung oder (b) führen eine andere weiter aus. Wir tun also etwas nicht oder führen etwas fort, was nicht passiert wäre, wenn wir unsere Gedanken bei der Sache gehabt hätten. Jedenfalls meinen wir das, wenn wir von gedankenlosem Handeln sprechen.
Nimmt man also ernst, was der Polizist gesagt hat, dann scheidet (a) aus, weil er ja etwas getan hat, nämlich Aufkleber auf einer Kiste angebracht; (b) erscheint nun weder glaubwürdig noch entlastend, denn man müsste annehmen, dass er eine Handlung weiter ausgeführt hat, also er schon die ganze Zeit Naziaufkleber angebracht hätte, und nun stand da halt diese Kiste und da hat er eben weitergeklebt.
Gedankenlosigkeit muss sich der Herr also sicher nicht vorwerfen. Vielmehr kann man die Ausrede für gedankenlos und das Anbringen der Aufkleber für volle Absicht halten. Am ehesten könnten noch die Kollegen, die die Aufkleber wohl kaum übersehen haben können, Gedankenlosigkeit für sich reklamieren. Aber das mag glauben, wer will.